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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEx-scutz bfähigte person10 Beiträge
AutorPhil8ipp8 K.8, Recklinghausen / NRW375999
Datum17.12.2006 23:00      MSG-Nr: [ 375999 ]5851 x gelesen

Hallo Thomas,

viel wichtiger als die Frage, wer die Instandsetzung tatsächlich durchführt, ist in meinen Augen, die Frage, wer die Geräte anschließend prüft. Hier ist insbesondere der § 14 Absatz 6 der BetrSichV wesentlich (was die Prüfung nach einer Insatndhaltung an Teilen, von denen der Ex-Schutz abhängt, betrifft).
siehe: Betriebsicherheitsverordnung (Seite 12)

Interessant ist auch die Frage, in wie weit die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV bei den Feuerwehren durchgeführt werden.

Zur befähigten Person gibt es die Technischen Regeln TRBS 1201 und TRBS 1201 Teil 1 (siehe www.baua.de).

Viele Grüße, Philipp

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