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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ex-scutz bfähigte person | 10 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 K.8, Recklinghausen / NRW | 375999 | ||
Datum | 17.12.2006 23:00 MSG-Nr: [ 375999 ] | 5851 x gelesen | ||
Hallo Thomas, viel wichtiger als die Frage, wer die Instandsetzung tatsächlich durchführt, ist in meinen Augen, die Frage, wer die Geräte anschließend prüft. Hier ist insbesondere der § 14 Absatz 6 der BetrSichV wesentlich (was die Prüfung nach einer Insatndhaltung an Teilen, von denen der Ex-Schutz abhängt, betrifft). siehe: Betriebsicherheitsverordnung (Seite 12) Interessant ist auch die Frage, in wie weit die wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV bei den Feuerwehren durchgeführt werden. Zur befähigten Person gibt es die Technischen Regeln TRBS 1201 und TRBS 1201 Teil 1 (siehe www.baua.de). Viele Grüße, Philipp | ||||
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