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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaAb wann Bmdf12 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen375854
Datum16.12.2006 13:45      MSG-Nr: [ 375854 ]6501 x gelesen

3.2. Benennung
Die/der Oberstadtdirektorin/Oberstadtdirektor, Stadtdirektorin/
Stadtdirektor bzw. die Landrätin oder der Landrat benennt unmittelbar
dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Beamtinnen oder
Beamte, die nach ihren in einer mindestens dreijährigen Dienstzeit
gezeigten Leistungen und nach ihrer Befähigung für die Teilnahme an
dem Führungslehrgang geeignet sind.

siehe: http://www.idf.nrw.de/download/normen/bmdf_einferl.pdf

Die meisten Kommunen werten "Dienstzeit" ab bestandener Laufbahnprüfung.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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