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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ab wann Bmdf | 12 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 375854 | ||
Datum | 16.12.2006 13:45 MSG-Nr: [ 375854 ] | 6501 x gelesen | ||
3.2. Benennung Die/der Oberstadtdirektorin/Oberstadtdirektor, Stadtdirektorin/ Stadtdirektor bzw. die Landrätin oder der Landrat benennt unmittelbar dem Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen Beamtinnen oder Beamte, die nach ihren in einer mindestens dreijährigen Dienstzeit gezeigten Leistungen und nach ihrer Befähigung für die Teilnahme an dem Führungslehrgang geeignet sind. siehe: http://www.idf.nrw.de/download/normen/bmdf_einferl.pdf Die meisten Kommunen werten "Dienstzeit" ab bestandener Laufbahnprüfung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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