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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ex-scutz bfähigte person | 10 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 375803 | ||
Datum | 15.12.2006 22:17 MSG-Nr: [ 375803 ] | 5815 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Luxen halt Leuhtmittel oder akku tauschen Ich schätze mal das sind Punkte die auch in der Bedienungsanleitung der Lampen vorhanden sind oder? Das sollte man dann eigentlich ohne irgendwelche Lehrgänge machen dürfen solange man sich an die Bedienungsanleitung hält, und nur original Ersatzteile verwendet. Geschrieben von Thomas Luxen bei den pumpen alle sonstigen arbeiten, zuleitung erneuern, schaltelemete erneuern usw... Das dürfte das Problem beim Verlust der Ex-Zulassung liegen. Grundsätzlich muss man in "Grundlagen des Explosionsschutzes" ausgebildet sein. Und dann muss man "Befähigte Personen im Explosionsschutz" nach der Betriebssicherheitsverordnung (früher: "Sachkundiger") sein. Und ob du danach Instandsetzen darfst, kann ich dir nichtmal sagen. Kann sein das es dich nur zur (wiederkehrenden) Prüfung befähigt. Machen kann man solche Kurse bei vielen Seminaranbietern, unter anderem den BG's, TÜV, usw. Die können dir auch sagen zu was dich diese Kurse befähigen. Grundsätzlich dürfen Reparaturen nur vom Hersteller selbst und von zugelassenen Personen/Stellen durchgeführt werden aber dafür nötig ist um zugelassen zu sein kann ich dir leider nicht sagen. Aufjeden Fall wird da einen Facharbeiter-/Gesellenbrief aus dem Elektrobereich von nöten sein. Ex-Schutz ist nen ganz heikles Thema... | ||||
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