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Jugendfeuerwehr
Bayrisches Feuerwehrgesetz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest?110 Beiträge
AutorMagn8us 8H., Pöttmes / Bayern375757
Datum15.12.2006 16:33      MSG-Nr: [ 375757 ]69453 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Bernhard DeimannKlar, aber eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer JF sieht wohl kein Landesfeuerwehrgesetz vor.

Jein, im Bayerischen Feuerwehrgesetz gibts zwar den Begriff "Jugendfeuerwehr" überhaupt nicht. Es heißt allerdings:
Geschrieben von BayFwG Art. 7: Feuerwehranwärter
(1) Jugendliche können vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr als
Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten.
(2) Feuerwehranwärter sind den Feuerwehrdienstleistenden gleichgestellt, soweit sich aus diesem
Gesetz nichts anderes ergibt. (...)


...woraus sich meines Erachtens recht deutlich eine "Zuständigkeit" der Gemeinden für die Jugendfeuerwehr ergibt.

Grüße
Magnus



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