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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 375757 | ||
Datum | 15.12.2006 16:33 MSG-Nr: [ 375757 ] | 69453 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Bernhard Deimann Klar, aber eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer JF sieht wohl kein Landesfeuerwehrgesetz vor. Jein, im Bayerischen Feuerwehrgesetz gibts zwar den Begriff "Jugendfeuerwehr" überhaupt nicht. Es heißt allerdings: Geschrieben von BayFwG Art. 7: Feuerwehranwärter ...woraus sich meines Erachtens recht deutlich eine "Zuständigkeit" der Gemeinden für die Jugendfeuerwehr ergibt. Grüße Magnus | ||||
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