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Tanklöschfahrzeug
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest?110 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375746
Datum15.12.2006 15:58      MSG-Nr: [ 375746 ]69341 x gelesen

Moinsenssss

Genau weil die "Eigenarten" der Feuerwehrfahrzeuge erkannt wurden, haben wir hier vor 2 Jahren ein Vorgehen eingeführt, was ich mal kurz erläutere:
- Zu Anfang steht eine entsprechende Fahrerlaubnis (Und genau dieser Punkt steht für mich auch nicht zur Debatte, und wenn Horst noch zehnmal die Kosten anmahnt)
- Danach darf derjenige auf den mit seiner FE führbaren Fahrzeugen Einweisungsfahrten machen. Hier werden Eigenarten der Autos, Fahrverhalten, aber auch Beladung und Bedienung von einem erfahrenen Fahrer ausgebildet. Wenn ich einweise, ist da öfters auch Rückwärtsfahren oder um-Hütchen-Rangieren dabei, da gerade der lange Radstand Fahranfängern zu schaffen macht.
- Mit mind. einer Einweisung darf das Fahrzeug im Rahmen von Übungen und Ausbildungen bewegt werden, um "unkritische" Fahrpraxis zu bekommen.
- Nach bis zu drei Einweisungen erfolgt seitens der Wehrführung die Freigabe für Einsatzfahrten. Und erst DANN darf derjenige mit Blauhorn und Martinslicht die Straßen unsicher machen.

Das ist aber halt eine Feuerwehr-interne Regelung, rein rechtlich spräche nichts dagegen den Fahrer der gerade seine C-Prüfung bestanden hat, direkt mit dem TLF auf die Autobahn zu jagen.
Aber egal wie gut die Einweisungen sind, können sie keinen regulär erworbenen FÜhrerschein ersetzen, drum hatte ich das Vorgehen hier anfangs nicht erwähnt.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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