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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 375724 | ||
Datum | 15.12.2006 14:43 MSG-Nr: [ 375724 ] | 69466 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Peter Schmid aber in D ist die FW (auch die JF) eine Einrichtung der Gemeinde Klar, aber eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer JF sieht wohl kein Landesfeuerwehrgesetz vor. Der Begriff "Jugendfeuerwehr" wurde z.B. im BaWü-Feuerwehrgesetz erst 1977 aufgenommen, zu dieser Zeit bestand unsere JF schon 10 Jahre, alle JFs in unserem Bereich sind zwischen 30 und 40 Jahre alt. Auch das jetzige FwG von BaWü erwähnt die JF im § 4 Abs. 4 in zwei Sätzen: "(4) Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. Aufnahme und Ausscheiden sind durch Satzung zu regeln." wenn die Gemeinde will, dass ihre Feuerwehr weiterbesteht, hat sie auch die Kosten für die Jugendarbeit zu tragen. Das tun sie hier im Bereich vorbildundlich, ob bei der persönlichen Ausstattung oder auch der FS-Problematik (Ist in unserer JF keine, von acht ständigen Betreuern verfügen 7 über Kl. 2 oder C-Fahrerlaubnis). Wir (damitmeine ich meine FF) rekrutieren nämlich gut 90% unserer Nachwuchskräfte aus der JF, Quereinsteiger sind eher selten. So ist auch hier die Realität, unsere Vorgänger haben sich da schon vor über 30 oder 40 Jahre Gedanken darüber gemacht; ein Großteil der 100 JFs im Kreisgebiet sind (trotz der bis 1977 unklaren Gesetzeslage!) 20, 30 oder 40 Jahre alt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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