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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 375659 | ||
Datum | 15.12.2006 09:31 MSG-Nr: [ 375659 ] | 69473 x gelesen | ||
Hallo, eigentlich wurde ja zu dem Beitrag schon alles gesagt. Aber mal zusammenfassend: Hier ist anscheinend kaum einer der Meinung, dass man von der jetzigen Führerscheinregelung Ausnahmen braucht, erst recht nicht rein für den Jugendfeuerwehrdienst. Wenn man nun auf der einen Seite hört, dass es in der Wehr genügend Inhaber von Klasse C1/C gibt, allerdings nur für den Jugendfeuerwehrdienst keiner zur Verfügung steht, dann ist das eher ein internes Problem dieser Wehr, für das man intern Lösungen finden muss, nicht durch Änderungen der Gesetze. Oder sollen wir vielleicht jetzt andere Regeln und Gesetze außer Kraft setzen, nur weil ein organisatorischer Mangel vorliegt (z.B. nur eine Person statt eines Trupps für den Innenangriff, weil zu wenig Leute da sind...) Der Schuß würde wohl auch mit einer gesetzlichen Ausnahmeregelung nach hinten losgehen. Entweder würden die Versicherungen eine Haftung in solchen Ausnahmefällen von vornherein ablehnen oder sich durch deutlich höhere Beiträge (weil höheres Risiko) bezahlen lassen, womit der Spareffekt für die Kommune wieder zunichte wäre. Warum man bei solch einem Beitrag Leute persönlich angreift und es sich durch mehrere Beiträge ziehen muss, wenn einer mal auf den sachgemäßen (und forengemäßen) Umgang mit Satzzeichen hinweist, ist mir schleierhaft. Von einer sachlichen Diskussion ist sowas jedenfalls weit entfernt. Gruß, Michael | ||||
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