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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest?110 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen375634
Datum15.12.2006 01:08      MSG-Nr: [ 375634 ]69653 x gelesen

Moin

Ich hab lang überlegt ob ich hier überhaupt einsteige, da deine Anfeindungen und herablassenden Bemerkungen Christian und Stefan gegenüber nichts sind, was ich mir als Antwort auf meinen Beitrag wünsche. Nun denn...

Geschrieben von Horst PeterekMan sollte eher überlegen, wenn man vorher mit der Ausbildung auf dem "Golf" eine große Last bewegen durfte,Mit der "alten 3er-Regelung" argumentierst du nun schon die ganze Zeit - die ist aber vielleicht gerade *deshalb* abgeschafft worden, weil man erkannte dass sie *nicht* sinnvoll ist! Ist also absolut keine Argumentationsgrundlage für Forderungen in eine ähnliche Richtung.

Geschrieben von Horst Peterekdann sollte es doch auch möglich sein, natürlich mit der entsprechenden sorgfältigen Ausbildung an einem entsprechendem Fahrzeug der FF (TSF-W z.B.) die Ausbildung machen zu dürfen. Ist ja auch möglich. Heißt C1-Führerschein, in dessen Rahmen sorgfältig auf Fahrzeuge dieser Größe ausgebildet wird.
Mal Butter bei die Fische: Du könntest ruhig schlafen, wenn ein 18jähriger Neu-B-Besitzer nach einer wie auch immer gearteten Einweisung (Von wem eigentlich? Fahrlehrer? Der macht das nicht umsonst!), ohne Prüfung einer externen Stelle (also eben einem Fahrprüfer) fortan mit einem 6-Tonner 8 Kinder herumfährt? Also ich nicht!

Geschrieben von Horst PeterekAuf dem Hof oder in der näheren Umgebung des Gerätehauses.Solange der Hof per Schranke, Kette oder sonstwas vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist, kannst du darauf fahren lassen wen du willst, zumindest was Straßenverkehrsrecht angeht. Ruhiger schlafen könnte ich dann dennoch nicht.
Wir haben einen abgeschlossenen Hof, hier fährt aber generell niemand ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Und wenn doch ein "B-ler" mal unter Aufsicht ein paar Meter LKW fährt, dann aber gewiss nicht mit JF an Bord!
Dir fehlt in meinen Augen da eine erhebliche Menge Problembewusstsein!

Geschrieben von Horst PeterekDas sollte nicht gleich zur uneingeschrängten Fahrerlaubniss im gesammten Bundesgebiet führen!Wie soll das gehen, wer soll das kontrollieren, wieviele verschiedenen Ausnahmen soll es da geben? Der Hundeverein macht auch Jugendarbeit, wenn die nun mit den Tierchen ins Feld fahren wollen, darf dann da einer den Kombi fahren der nur Klasse M hat, weil die anderen keine Zeit/Lust haben? Der Karnevalsverein macht ebenfalls Jugendarbeit... ach naja, den 18-t-Baustellenkipper beim Faschingsumzug kann dann auch ein C1-Fahrer fahren, hauptsache gründlich unterwiesen...
Erkennst du das Problem solcher Ausnahmen?
Abgesehen wie gesagt davon, dass ich sie hier noch für völlig sinnfrei und gefährlich halte.

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o)

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