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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 375623 | ||
Datum | 14.12.2006 23:42 MSG-Nr: [ 375623 ] | 69545 x gelesen | ||
Geschrieben von Horst Peterek Ich denke doch noch im normalen Menschenverstand, hm - wie passt das zu dem: Geschrieben von Horst Peterek bin der Meinung, dass wenn ich auf einem bestimmten Fahrzeug z.B. TSF-W eine Ausbildung in der Bedienung und Handhabung erhalten habe, dann kann ich auch mit der Fahrerlaubniss auf einem pobligen Golf o.ä. dieses Fahrzeug für die Jugendarbeit, und nur dafür!!!!, bewegen Wenn Du die Rolläden öffnen kannst und die Ts anbekommst und die Lage aller Beladungselement kennst, kannst Du das Auto fahren??? Ich finde da keinen GMV... Geschrieben von Horst Peterek Nicht dass man für die JF ausgebildet wird, und dann der non plus ultra Fahrer ist. Sondern eine Fahreinweisung nur speziell für die Jugendarbeit bekommt!! Auch hier fehlt der GMV... Die Ausbildung der Jugend erscheint Dir so wichtig, daß Du alle Gesetzte aushebeln möchtest? Beim Wohnungsbrand mit Menschen im Gebäude bleibt das TSF-W aber stehen? Müsste die Prioritäten nicht - wenn überhaupt- andersrum liegen? Geschrieben von Horst Peterek Darüber hat sich halt in der Regierung noch keine Sau Doch und zu Recht abgelehnt, genau wie die Wünsche Womo bis 4,25 t fahren zu dürfen- in bestimmten Fällen... Gruß LP | ||||
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