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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorM. G8., Großalmerode / Hessen375449
Datum13.12.2006 19:30      MSG-Nr: [ 375449 ]11408 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Hallo!

    Geschrieben von Thorben Gruhldas wird wohl keiner wollen - egal ob auf dem Weg zum Einsatz oder zum Einkaufen.

    O.k., ich glaube hier haben wir des Pudels Kern. Gibt es im Falle eines Unfalles eine unterschiedliche Behandlung des Feuerwehrangehörigen und desjenigen, der nur einkaufen fahren wollte (beide gleicher Verstoß gegen die StVO und gleiche Unfallfolgen)?

    Ich denke nicht, jedenfalls nicht spürbar.

    Und genau da sehe ich die Gefahr der sog. Sonderrechte.

    Es wird hier eine gewisse Sicherheit aufgebaut, nach dem Motto: ich habe Sonderrechte, ich darf gegen gewisse Regel verstoßen.
    Solange nichts passiert mag das so i.O. sein. Aber wehe dem, der einen Unfall verursacht oder auch nur in einen verwickelt wird. Egal, ob wegen der Geschwindigkeit, oder wegen einer überfahrenen Ampel, oder aus anderem Grund.

    Im Übrigen bin ich sehr wohl für SoRe, auch im Privat-PKW. Aber bitte mit Umsicht oder besser, bitte mit Blick für die möglichen Folgen. Und das kapiert auch ein "Azubi".

    Und ja, Sven T. habe ich übersehen, tut mir leid!

    Geschrieben von Thorben Gruhl Vielleicht sollte sie dir für das Geschriebene eine entsprechene Rechnugn ausstellen. Da war doch mal was mit Rechtsberatung nicht von Jedermann und Gebührenordnungen... Alternativ bliebe die Lösung sachlich zu bleiben...

    Oh je, da habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Katja Midunsky ist da wohl eher sehr verantwortungsvoll, also nichts für ungut. Der Satz war unglücklich.


    Gruß

    U.

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