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Straßenverkehrsordnung
Kreisbrandmeister
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg375436
Datum13.12.2006 18:33      MSG-Nr: [ 375436 ]11270 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Hallo Forum,

    1. Und wieder werden Sonderrechte nur an der Geschwindigkeitsregelung festgemacht. :-(
    2. Die Gesetze der Physik (diese beeinflussen bekanntermaßen die Fahreigenschaften) kennen keine Sonderrechte. Das heißt aber für mich, auch 20 km/h innerörtlich könne bei Glatteis zu schnell sein.
    3 §35 (8) StVO sagt aus das ich niemanden Gefährten darf. Wenn ich einen Unfall verursache habe ich sicher jemanden mehr als gefährdet.

    Als letztes haben wir diese Diskussion schon oft geführt, warum müssen falsche Tatsachen so oft neu aufgewärmt werden. Ich hätte mir allerdings von einem Hauptamtlichen KBM mehr Wissen erhofft.

    Gruß
    Michael


    Auch schlechter Ruf verpflichtet

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