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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | M. G8., Großalmerode / Hessen | 375379 | ||
Datum | 13.12.2006 14:01 MSG-Nr: [ 375379 ] | 11585 x gelesen | ||
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Also wenn ein § 35 einen § 1 aufhebt um ihn im Absatz 8 de facto wieder einzusetzen, dann haben wir ja jetzt wunderbar ?haargespaltet?. Ob ich nun wegen § 35 Abs. 8 oder wegen § 1 verurteilt werde, macht wohl keinen spürbaren Unterschied. Aber o.k., Sven?s dieser Welt, ich gebe Euch Recht. Meine Ausführungen waren hier nicht detailliert genug bzw. zu allgemein. Aber: Fehlurteil? Das kann mir wirklich helfen, dass mein Schuldspruch im Falle eines Falles dann nachträglich in der Fachliteratur verrissen wird, ich glaube da wäre ich als Verurteilter richtig glücklich, zumal als Verurteilter ohne weitere Rechtsmittel bzw. Revisionsmöglichkeiten, ganz toll! Das geht doch alles am Thema vorbei! Wichtig ist doch nur: wenn ein Feuerwehrangehörige(r) mit dem Privat-PKW im Einsatz auf dem Weg zum Feuerwehrhaus, auch mit ?Sonderrechten?, einen Dritten verletzt bzw. tötet, dann wird er/sie behandelt, als hätte er/sie nie Sonderrechte gehabt! Mit 78 km/h geblitzt zu werden, wo 50 km/h erlaubt sind, dass ist doch nicht wirklich relevant. Mit 78 km/h einen Fußgänger tot zu fahren, wo man mit 50 km/h noch hätte anhalten können, dass ist der relevante Punkt! Gruß U. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung. | ||||
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