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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8K., Rumeln Kaldenhausen / NRW | 375364 | ||
Datum | 13.12.2006 13:06 MSG-Nr: [ 375364 ] | 11509 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias Biermann Für ihn ist - ohne Beschränkung der Allgemeinheit - unter normalen Bedingungen eine Geschwindigkeitsübertretung von ca. 20 km/h gerade noch verhältnismäßig - gleich ob mit oder ohne Sondersignal. Wie sich Juristen halt ausrücken: relativ (und) ungenau. Was sind denn normale Bedingungen? Da kann ich doch auch wieder so viel mit anfangen, als wenn jemand sagen würde: Im Allgemeinen ist es nicht schlimm, wenn man fällt...(ich finde, da kommt es auf die Höhe an) Aber Gutachter können ja die normalen Bedingungen klären...dafür sind die schließlich da. mkG, C.K. www.ckop.de und www.thiede-digital.de PS.: Meine Worte sind nicht als allgemeingültig anzunehmen...sie sind nur Ausdruck meiner bescheidenen Meinung... | ||||
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