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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Stehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht... | 39 Beiträge | ||
Autor | M. G8., Großalmerode / Hessen | 375333 | ||
Datum | 13.12.2006 10:08 MSG-Nr: [ 375333 ] | 11406 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Sven Keller--- Der §35 setzt die StVO quasi außer Kraft, also auch den 1er. 35 Abs. 8 fängt diesen aber wieder auf. Hallo Sven, der §1 StVO hat die Überschrift "Grundregeln", jedenfalls in meiner Ausgabe der StVO vom 01.08.2006. Deiner o.g. Meinung kann ich nicht zustimmen, m.E. ist sie falsch weil kein Paragraph der StVO den §1 außer Kraft setzen kann, auch nicht der §35. Also in den Rechtsvorlesungen, die ich besuchen durfte (musste) habe ich eine solche Regelung zum §1 nie gehört und auch sonst nie irgendwo gelesen bzw. sonst irgendwie mitbekommen. Gruß Gruß U. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Meinungsäußerung. | ||||
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