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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaStehen die Sonderrechte nun in der StVO oder nicht...39 Beiträge
AutorSven8 K.8, Vogtland/ Sachsen / 375331
Datum13.12.2006 09:55      MSG-Nr: [ 375331 ]11412 x gelesen
Infos:
  • 13.12.06 Pressemitteilung: Reinhard Kowalzik, Kreisbrandmeister, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Rems-Murr e.V.
  • 13.12.06 Artikel der Stuttgarter Nachrichten: Fuß vom Gas bei Einsätzen
  • 13.12.06 Stellungnahme des zuständigen Kreisbrandmeisters

  • Geschrieben von Uwe FischerAnsonsten, §1 StVo gilt immer und überall, selbst mit einem Einsatzfahrzeug, und somit erst recht mit einem Zivil-Kfz..

    Eben nicht. Der §35 setzt die StVO quasi außer Kraft, also auch den 1er. 35 Abs. 8 fängt diesen aber wieder auf.


    MkG Sven

    -meine Meinung-

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