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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | führerschein für die fftw | 61 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 375075 | ||
Datum | 11.12.2006 14:32 MSG-Nr: [ 375075 ] | 18982 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Sebastian Krupp Welche Anforderungen müssen denn Fahrschulfahrzeuge (Klasse C) erfüllen? Bis 31.09.2004 in Betrieb genommene Fahrzeuge, Verwendung bis 31.09.2013 möglich: - Mindestlänge 7 m - zul. Gesamtmasse mindestens 12 t - mindestens 80 km/h - Zweileitungsbremsanlage - Aufbau kastenförmig oder damit vergleichbar, Seitenhöhe mindestens 0,5 m - Sicht nach hinten nur über Außenspiegel Seit 01.10.2004 in Betrieb genommene Fahrschulfahrzeuge: - Mindestlänge 8 m - Mindestbreite 2,40 m - zul. Gesamtmasse mindestens 12 t - tatsächliche Gesamtmasse mindestens 10 t - bbH mindestens 80 km/h - Antiblockiersystem - Getriebe mit mindestens 8 Vorwärtsgängen - EG-Kontrollgerät - Aufbau kastenförmig oder vergleichbar, mindestens so hoch und so breit wie Führerkabine - Sicht nach hinten nur über Außenspiegel Seit 01.10.2004 gilt allerdings schon der Passus mit der tatsächlichen Gesamtmasse von 10t, was aber für FW-Fahrzeuge meist kein Problem darstellt. Die Mindestlänge von 8m (hier sei noch erwähnt, dass "künstliche" Verlängerungen durch Vorbaupumpen, Seilwinden, Anbauplatten, Heckhaspeln usw. nicht mehr eingerechnet werden) dürfte ebenso wie die Forderung nach 8 Vorwärtsgängen bei den meisten FW-Fahrzeugen zu einem Ausschluß führen. Ein EG-Kontrollgerät könnte man ja oft noch problemlos nachrüsten. Immerhin muss keine Zweileiterbremsanlage (also Anhängerbremsanlage) mehr vorhanden sein, wenn nur C (ohne E) ausgebildet werden soll. Gruß, Michael | ||||
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