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Thema | Prima, besoffene FWler auf YouTube | 49 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 374918 | ||
Datum | 10.12.2006 11:38 MSG-Nr: [ 374918 ] | 9361 x gelesen | ||
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Hi, Geschrieben von Sebastian Krupp Fraglich ist ja schon von vornherein, ob jeder, der aktiv in den Videos zu sehen ist, mit deren Veröffentlichung einverstanden ist. Zu den dann möglichen Fallkonstellationen können aber unsere Rechtsverdreher, ähm, die "Forums-eigene Rechtsabteilung", sicher mehr zu sagen. Meine Frage ist u.a. darf man im FW-Dienst gemachte Videos -z.B. auch aus dem FW-Fahrzeug herausgemachte Videos von Einsatzfahrten- einfach so "ins" Net stellen ? Muss da außer den Betroffenen/Gefilmten noch wer zustimmen ? Regelung per Dienstanweisung ist dann möglich, wenn es ums Verhalten im Dienst geht. Was ja teils schon durch die Länderfeuerwehrgesetze geregelt ist; in BaWü z.B. durch den § 15 Abs. 1 des FwG. Wenn eine Feuerwehr dienstlich (Ausgehuniform ist im übrigen offizielle Dienstkleidung) zum Saufen geht, kann das durchaus per Dienstanweisung geregelt werden. Komplizierter wird´s mit so "Semi-FW-Bekleidung", wie T-Shirts mit der Aufschrift "Feuerwehr" etc. Die kann sich ja jeder kaufen und auch tragen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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