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Thema | Prima, besoffene FWler auf YouTube | 49 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 374913 | ||
Datum | 10.12.2006 11:13 MSG-Nr: [ 374913 ] | 9415 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Kann man da was über eine "Dienstanweisung" regeln ? Es werden dann Dienstanweisungen zu Belangen des gesunden Menschenverstandes geschrieben. Irgendwie habe ich meine Zweifel, daß jemand, der Kraft seines Hirns nicht entscheiden kann, wie man sich in der Öffentlichkeit betragen sollte, sich durch eine DA besser benimmt. OK, es kann funktionieren: Wenn die DA dann konsequent angewendet wird und der erste FA anah drei Verstößen aus der Wehr entlassen wird. Das wäre eine Methode. Aber ich glaube nicht, daß dies auf absehbae Zeit irgendwo in D geschehen wird, wenn ich mich da an eine tätlichen Angriff einer FW-Führungskraft unter Alkohol vor einem Jahr erinnere. Die Führungskraft bekleidet zwar nicht mehr das Amt, ist aber immer noch Angehöriger der FW. Vielleicht interessant in diesem Zusammenhang: Seit einiger Zei soll bei der Bundeswehr ein Befehl existieren, daß Bundeswehrangehörige unterhalb Offiziersrang keine Uniform mehr im ÖPNV tragen dürfen...Dort war man das Problem offensichtlich auch leid. Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | ||||
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