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RubrikSonstiges zurück
ThemaPrima, besoffene FWler auf YouTube49 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land)374911
Datum10.12.2006 10:57      MSG-Nr: [ 374911 ]9481 x gelesen
Infos:
  • 09.12.06 Feuerwehr Video-Clips [Datenbank auf www.FEUERWEHR.de]

  • Geschrieben von Bernhard DeimannIm Prinzip (leider) wahr; doch wie kann eine Wehrführung das kontrollieren, was ihre Mitglieder -oder sonst wer- so alles ins Net stellen ?
    Kann man da was über eine "Dienstanweisung" regeln ?

    Fraglich ist ja schon von vornherein, ob jeder, der aktiv in den Videos zu sehen ist, mit deren Veröffentlichung einverstanden ist. Zu den dann möglichen Fallkonstellationen können aber unsere Rechtsverdreher, ähm, die "Forums-eigene Rechtsabteilung", sicher mehr zu sagen.

    Regelung per Dienstanweisung ist dann möglich, wenn es ums Verhalten im Dienst geht. Wenn eine Feuerwehr dienstlich (Ausgehuniform ist im übrigen offizielle Dienstkleidung) zum Saufen geht, kann das durchaus per Dienstanweisung geregelt werden.


    Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde...

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