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Thema | Prima, besoffene FWler auf YouTube | 49 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 374911 | ||
Datum | 10.12.2006 10:57 MSG-Nr: [ 374911 ] | 9481 x gelesen | ||
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Geschrieben von Bernhard Deimann Im Prinzip (leider) wahr; doch wie kann eine Wehrführung das kontrollieren, was ihre Mitglieder -oder sonst wer- so alles ins Net stellen ? Fraglich ist ja schon von vornherein, ob jeder, der aktiv in den Videos zu sehen ist, mit deren Veröffentlichung einverstanden ist. Zu den dann möglichen Fallkonstellationen können aber unsere Rechts Regelung per Dienstanweisung ist dann möglich, wenn es ums Verhalten im Dienst geht. Wenn eine Feuerwehr dienstlich (Ausgehuniform ist im übrigen offizielle Dienstkleidung) zum Saufen geht, kann das durchaus per Dienstanweisung geregelt werden. Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
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