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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 374883 | ||
Datum | 09.12.2006 19:54 MSG-Nr: [ 374883 ] | 69674 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Gerhard Bayer ... gilt in D auch schon für alle neuen C (alle 5 Jahre) und alle neuen C1 und alten 2er ab dem 50. Lebensjahr (auch alle 5 Jahre) Ist mir bekannt. Ich fände es gut wenn auch die FE-Inhaber der Klasse B regelmäßig auf Kraftfahrtauglichkeit untersucht würden. In dem Rahmen könnte man gleich auch eine Auffrischung des EH-Kurses mit verlangen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..." "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige? | ||||
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