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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 374845 | ||
Datum | 09.12.2006 16:44 MSG-Nr: [ 374845 ] | 69603 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Also haben wir in Deutschland bis zur Einführung des EU-Führerscheins ohne Verstand gehandelt? Hmm, interessante Diskussionsgrundlage. Wenn du die Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ohne entsprechende Ausbildung so bezeichnern willst: ja. Ich bin auch mit meiner Klasse 5 und stolzen 15 Jahren (Sondergenehmigung) Erntemaschinen mit einer Fz-Breite bis 3m Breite auf öffentlichen Straßen gefahren. Mein Sohn darf so etwas später nicht. Selbst wenn ihm die FEV das erlauben würde hätte da der Herr Papa was dagegen. Geschrieben von Jakob Theobald Wenn ich also Deiner Argumentation folge, dürfte man kein Fahrzeug bewegen ohne vorher Fahrzeugspezifisch ausgebildet zu werden? Genau das wäre der Idealfall. Solange der noch nicht eingetreten ist bin ich zumindest froh, dass die Golf-Fahrschüler daran gehindert werden Dinge zu bewegen, für die sie nicht ausgebildet wurden.... Geschrieben von Jakob Theobald Wird eigentlich bei der Ausbildung für die Klasse B mit einem Anhänger gefahren? Nein? Was befähigt also dann den FE-Inhaber der Klasse B einen entsprechenden Anhänger zu führen? Was befähigt den FE-Inhaber der Klasse B einen 3,5 Tonner zu führen? Anhänger bis 750kg sind weiterhin frei. Das ist ein Kompromiss mit dem ich leben kann. Eine derartige Mobilschubkarre beeinflußt das Fahrverhalten moderner PKW eher marginal. Optimal wäre natürlich eine eigene Anhänger-FE - ich hätte kein Problem damit. Gleiches gilt für die 3,5T-Grenze (die ich für weitaus gefährlicher halte als die 750kg-Anhänger). Wer schon einen Sprinter gesehen hat, der sich mit 160km/h in seine Bestandteile zerlegt hat weiß wovon ich rede... Geschrieben von Jakob Theobald Ich denke hier müsste nachgebessert werden. Eine Anhebung der Tonnage bei der Klasse B auf die besagten 4,25 to würde ich pers. zustimmen. Ob ich nun einen "Zug" mit diesem Gewicht fahre oder ein Einzelfahrzeug, über den Schwierigkeitsgrad brauchen wir uns nicht zu unterhalten, oder? Andersrum wird ein Schu draus: warum verbieten wir nicht auch Züge mit > 4t. Glaubst du Lieschen Müller kann so ein 'Geschoß' steuern nachdem sie erfolgreich die FEK B erworben hat? Gruß, MaWe | ||||
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