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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 374800 | ||
Datum | 09.12.2006 10:08 MSG-Nr: [ 374800 ] | 69792 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich In Österreich gibt es sowas, meines Wissens für den Bereich der LKW über 7,5t. In Deutschland nicht. Hat aber nichts mit den Gewichtsgrenzen der FS-Klassen zu tun, sondern damit, dass für Fhzg. <7,5to die Promillegrenze von 0,5 auf 0,0 gesenkt wurde und die Feuerwehren daraufhin in Protestgeschrei ausbrachen, sie könnten die Einsatzbereitschaft nicht mehr sicherstellen. Als Kompromiss gab es den Feuerwehrführerschein, für den die alte 0,5 Promillegrenze gilt. Geschrieben von Michael Weyrich Wenn es zu wenig Führerscheininhaber in einer Wehr gibt, so ist die zuständige Kommune gefordert, die Führerscheinausbildungen zu bezahlen. Ebenso wie die Kommune auch gefordert ist, genügend Gruppenführer, Maschinisten, Truppführer, AGT usw. auszubilden. So ist es, und nicht anders. Geschrieben von Michael Weyrich Das wurde schon (zum Glück erfolglos) versucht. Ich bin auch kein Verfechter eine Ausnahmeregelung, denn ich bin ehrlich gesagt heilfroh, dass der Wahnsinn mit der 7,5to-Grenze beim alten 3er ein Ende nimmt. Zudem fände ich es eine Unverschämtheit, wenn der Staat zuerst Regeln erlässt, und dann wenn es ihn selbst Geld kostet (hier in Form der Kommunen), sich selbst wieder davon ausnimmt. Das kanns doch wirklich nicht sein. Gruß Peter | ||||
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