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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest? | 110 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 374796 | ||
Datum | 09.12.2006 09:17 MSG-Nr: [ 374796 ] | 69712 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Horst Peterek Steche ich jetzt hiermit in ein Wespennest, oder ist dies schon mehrfach hier besprochen worden? Das Thema gab's hier schon öfter, immerhin ist die Führerscheinumstellung auf die neuen Klassen nicht erst gestern gewesen. War aber m.W. schon einige Monate nicht mehr Thema hier. Geschrieben von Horst Peterek War da nicht einmal die Aussage, dass es in einigen Bundesländern oder Nachbarstaaten der EU die Ausnahme gibt, Feuerwehrmitgliedern eine Genehmigung zu geben, welche einen Nachweis führen können, die über einen gewissen Stundensatz oder zumindest eine Befähigung zum Fahren des nötigen Fahrzeuges verfügen, die Gewähr des Bewegens dieses Fahrzeuges zu Übungszweckens zu geben, damit wenigstens die Ausbildung des Nachwuchses gewähleistet ist? In Österreich gibt es sowas, meines Wissens für den Bereich der LKW über 7,5t. In Deutschland nicht. Geschrieben von Horst Peterek Wie sieht es aus, nachdem die neuen Fahrschühler nur bis 3,...irgendetwas fahren dürfen diese bis 7,5 fahren zu lassen? Klasse B geht nur noch bis 3,5t zul. Gesamtgewicht. Das ist auch korrekt so. Dass vorher jeder 18-jährige Fahranfänger einen 7,5-Tonner, womöglich zusammen mit Anhänger bis ca. 18,5t zul. GG bei 18m Gesamtlänge, 2,5m Breite und 4m Höhe fahren durfte (solche "Klasse 3-Züge" gab und gibt es wirklich) war wohl wirklich nicht gerade sehr toll. Geschrieben von Horst Peterek Gut, hab mich auch sehr angestrengt um diesen dummen Satz schreiben zu können, aber gibt es denn dazu wirklich eindeutige Aussagen? Eindeutige Aussagen, klar. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gilt auch für die Feuerwehr. Ausnahmen könnten zwar prizipiell gemacht werden (die gesetzlichen Möglichkeiten gäbe es), werden aber in Deutschland derzeit nicht gemacht. Das ist auch in Ordnung so. Mit welcher Begründung sollte man jemanden, der eigentlich nicht den passenden Führerschein besitzt, gerade ein Feuerwehrfahrzeug, womöglich auch noch unter Einsatzstreß, fahren lassen? Wenn es zu wenig Führerscheininhaber in einer Wehr gibt, so ist die zuständige Kommune gefordert, die Führerscheinausbildungen zu bezahlen. Ebenso wie die Kommune auch gefordert ist, genügend Gruppenführer, Maschinisten, Truppführer, AGT usw. auszubilden. Das Argument "kein Geld" zählt dabei nicht. Geschrieben von Horst Peterek Oder sollte mann sich dafür nicht mal bei den dicken Tieren ins Zeug legen? Das wurde schon (zum Glück erfolglos) versucht. Gruß, Michael | ||||
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