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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Landesfeuerwehrverband
Tragkraftspritzenfahrzeug
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein für TSF-W oder einen Stich ins Wespennest?110 Beiträge
AutorFeli8x E8., Bergrheinfeld / Bayern374790
Datum09.12.2006 02:40      MSG-Nr: [ 374790 ]69905 x gelesen

Morgen,

das Führerschein-Problem ist ja schon länger bekannt. In meiner Wehr haben auch einige der Aktiven "nur" einen B oder BE-Schein. Praktisch heist das für uns, das nur unser MZF von denen gefahren werden kann.

Aus diesem Grund gab es mitte des Jahres einen Brief des LFV Bayern an den Staatsminister Beckstein mit folgendem Wortlaut:



Sehr geehrter Herr Staatsminister,

wir möchten Sie auf eine Thematik aufmerksam machen, die derzeit intensiv in den bayerischen Gemeinden und bei ihren Feuerwehren diskutiert wird.

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Das Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF), das insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitet ist, übersteigt bislang diese Tonnagebeschränkung nicht und kann daher von Feuerwehrangehörigen mit der Führerscheinklasse B gefahren werden.

Die Firmen Mercedes und Volkswagen bieten neuerdings nur noch TSF an, die die 3,5 t-Gewichtsbeschränkung überschreiten. Lediglich die Hersteller Opel und Fiat können noch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,49 t anbieten. Dieser Umstand führt bei Ausschreibungen dazu, dass die Firmen Mercedes und Volkswagen aus dem Bieterkreis ausgeschlossen sind und dem gemäß der Wettbewerb eingeschränkt ist. Sollten in Zukunft auch die verbliebenen Anbieter von TSF bis 3,5 t die Gewichtsbeschränkung überschreiten, so wären die Gemeinden gezwungen, die Schulungskosten für den Erwerb des Zusatzführerscheins C1 zu finanzieren, damit ihre Feuerwehrdienstleistenden das TSF führen können. Bei rund 4.500 Ortsfeuerwehren in Bayern kämen insoweit immense Kosten auf die Gemeinden zu.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, wir bitten Sie, sich für die Erweiterung der Führerscheinklasse B von 3,49 t auf mindestens 4,25 t einzusetzen. Sollte diesem Bestreben kein Erfolg beschieden sein, so sollte zumindest eine Ausnahmeregelung für das Führen von Feuerwehrfahrzeugen bei Einsätzen und sonstigen Übungs- und Bewegungsfahrten bis 4,25 t mit der Führerscheinklasse B erreicht werden.

Die Feuerwehren in den bayerischen Gemeinden wollen ihren Aufgaben gerne nachkommen. Die fortschreibende Technik und die erhöhten Anforderungen an Fahrzeuge und ihre Aufbauten stellen ohnehin erhöhte Anforderungen an das Know-how der Feuerwehrdienstleistenden. Wir würden es daher sehr begrüßen, wenn Sie sich für eine unbürokratische Lösung des aufgezeigten Problems einsetzen würden.

Für eine ergänzende mündliche Erörterung der Thematik stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Brandl
Präsident
Bayerischer Gemeindetag

Dr. Jürgen Busse
Geschäftsführendes Präsidialmitglied
Bayerischer Gemeindetag

Alfons Weinzierl
Vorsitzender
Landesfeuerwehrverband

(Quelle: Kfv Schweinfurt)


Was daraus geworden ist, und ob eine offizielle Stellungnahme irgendwo vorliegt kann ich leider nicht sagen.

Gruß aus Franken
Felix



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