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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues zur AzVo ( Zulage in NRW ) | 25 Beiträge | ||
Autor | Jens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein | 374682 | ||
Datum | 08.12.2006 12:12 MSG-Nr: [ 374682 ] | 9149 x gelesen | ||
Hallo Forum, bekanntlich wird "meine" Feuerwehr in Kürze (Derzeitiger Termin ist 1. März, warten wir es ab) einen einen EuGH-konformen Dienstplan einführen. Bis dahin kann ich Einsatzdienst, Bürodienst und sonst. Termine so koordinieren, daß die Ansprüche der Feuerwehr und meine persönlichen Bedürfnisse hinsichtlich zusammenhängender Freizeit etc. miteinander in Einklang sind. Ab Einführung des neuen Dienstplanes - EuGH-Konform und angeblich nur der Gesundheit verpflichtet - wird es problematisch! Es war schon ein genialer Schachzug des PR, auf Einhaltung der 48-Std.-Woche zu klagen, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Nichts für Ungut Gruß Jens Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts! | ||||
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