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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues zur AzVo ( Zulage in NRW ) | 25 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 374669 | ||
Datum | 08.12.2006 10:26 MSG-Nr: [ 374669 ] | 9229 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Andreas Bräutigam Nicht, wenn er den Sinn der Richtlinie kapiert hat. Ich meinte die Argumentation des IM NRW das schreibt: "Damit wird die europäische Arbeitszeitrichtlinie für diesen Bereich in nationales Recht umgesetzt. Eine EU-Richtlinie schreibt zum Gesundheitsschutz für Feuerwehrbeamte eine Höchstgrenze der regelmäßigen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor - einschließlich Bereitschaftszeiten. " Geschrieben von Andreas Bräutigam Da steht nur "niemand darf gegen seinen Willen länger als 48 Stunden in 7 Tagen arbeiten müssen". Das ist jetzt aber nicht der Sinn der Richtlinie, sondern der durch die klarer formulierte Wortlaut. Wer den Sinn der Richtlinie erfasst hat, der muss beantworten können, warum man nur 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen soll muss (gegen seinen Willen ;-). Was ist denn Deiner Meinung nach der Sinn? a) Finanzielle Absicherung der Mitarbeiter? b) Schutz vor finanzieller Ausbeutung? c) Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter? d) Schutz der "Kunden" vor überarbeiteten Mitarbeitern? Sollte es c) oder d) sein, dann wäre es schön, wenn man mir noch erklären könnte, wie das Schutzziel dadurch erreicht werden kann, dass man dem Mitarbeiter mehr Geld gibt. Gruß Sven | ||||
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