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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Neues zur AzVo ( Zulage in NRW ) | 25 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 374649 | ||
Datum | 08.12.2006 00:26 MSG-Nr: [ 374649 ] | 9136 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Die Argumentation wird bereits der Pförtner des EuGH in der Luft zerreißen. Nicht, wenn er den Sinn der Richtlinie kapiert hat. "Es ist einem Mitgliedstaat jedoch freigestellt. Artikel 6 [48h-Grenze] nicht anzuwenden, wenn er die allgmeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer einhält und mit den erforderlichen Maßnahmen dafür sorgt, dass - kein Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer verlangt, im Durchschnitt des im Artikel 16 Nummer 2 genannten Bezugszeitraums mehr als 48 Stunden innerhalb eines Siebentageszeitraums zu arbeiten, es sei denn der Arbeitnehmer hat sich hierzu bereit erklärt;" Da steht nicht "54 Stunden sind ungesund". Da steht nur "niemand darf gegen seinen Willen länger als 48 Stunden in 7 Tagen arbeiten müssen". Das ist etwas völlig anderes. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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