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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
Themaopt-out=24Std. Dienst kein opt-out=kein 24 Std. Dienst?14 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen374585
Datum07.12.2006 19:31      MSG-Nr: [ 374585 ]9045 x gelesen

Geschrieben von Ulrich CimolinoGuckt Euch mal die Lenk- und Ruhezeiten an...

Genau das ist ein Gegenbeispiel. Die Lenkzeiten sind Arbeitszeit, die Ruhezeiten sind Ruhezeiten (ach was?) und damit Bereitschaftszeit i.S.d. Arbeitsschutzrechtes. Denn während der Fahrzeugführer "ruht", kann er durchaus Arbeitszeit erzeugen. Ob das wirklich so ist, hängt vom Tarifrecht ab. Die Fahrer der Verkehrsbetriebe und unsere eigenen Fahrer ruhen auch, wenn sie nicht lenken oder wachinterne Arbeiten (auch hier differenzieren die Lenkzeitregelungen bekanntlich stärker) durchführen. Arbeitszeit ist das trotzdem.

Die Regel "Auch Bereitschaftszeit gilt als Arbeitszeit" heißt nicht, dass es keine Bereitschaftszeit mehr gibt! Jede Ausweitung der Arbeitszeit über das tarifliche Normalmaß (z. B: 38,5 Stunden) geht nur, wenn Bereitschaftszeiten in der Arbeitszeit enthalten sind.

Und deshalb sagt das IM: Wenn der Bereitschaftszeitanteil über 50% liegt UND Ausgleichsruhezeiten gewährt werden, ist 24h-Dienst erlaubt. der teufel kann aber im Detail stecken, wenn das zukünftige Ex-StAfA mal prüft, ob die 50% eingehalten werden...


Gruß

A.

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