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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelder aus Prozessen an FFen? | 24 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 374391 | ||
Datum | 06.12.2006 13:57 MSG-Nr: [ 374391 ] | 7989 x gelesen | ||
Hi! Ich habe vorhin ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft diktiert und einen Nachweis beigelegt, dass der Mandant an einen Fußballverein gezahlt hat. Deswegen muss ja auch die Gemeinnützigkeit nachgewiesen werden. Das Gericht geht eben davon aus, dass das Finanzamt nicht mit Gemeinnützigkeitsanerkennung um sich wirft. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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