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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaResidenzpflicht - war: Alarmierung dienstfreier10 Beiträge
AutorHara8ld 8K., Augsburg / Bayern374313
Datum05.12.2006 21:34      MSG-Nr: [ 374313 ]6460 x gelesen

Hallo,

in Augsburg muss er halt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die bekommt man auch aus wichtigen Gründen (z.B. Haus geerbt). Grundsätzlich unterschreibt man bei der Einstellung, dass man im Einzugsgebiet wohnen muss bzw. dort hinzieht.

Gruß, Harald



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