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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 373651 | ||
Datum | 30.11.2006 22:48 MSG-Nr: [ 373651 ] | 13034 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Marcus Link Wer nen Maschinistenlehrgang hat weiß: §1 der StVO ist immer zu beachten.Nein, das wissen nur die, die ihren Maschinistenlehrgang in unserem LK und bei den "richtigen" Ausbildern gemacht haben..... ich hab den Quatsch ebenfalls erzählt bekommen und damals - wie wohl auch alle anderen im Lehrgang - geglaubt. Dass das so nicht stimmen kann hab ich erst Jahre später (u.a. hier im Forum) herausbekommen. Es gibt viele Leute (jetzt nicht auf unseren LK oder irgendjemand bestimmten bezogen), die in der Juristerei eine Art Hobby für sich entdeckt haben und ihre Mitmenschen mit teils haarsträubenden Thesen beglücken - setzt man solchen Leuten dann noch eine Horde FA hin die auf einem Lehrgang was lernen sollen, ist das Drama perfekt und wird dutzendfach in der Welt verbreitet. Staatsexamen heißt zwar nicht per definition richtig zu liegen, aber die Trefferquote ist bei diesen Leuten einfach deutlich höher ;o) Wieso überlasst man ihnen dann hier nicht das Feld? Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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