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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht...........30 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg373635
Datum30.11.2006 20:29      MSG-Nr: [ 373635 ]12994 x gelesen

Geschrieben von Sascha JoerchelDas versteht sich in meinen Augen von selbst, weil der §1 (1) ja nur sagt, dass du mit deiner Fahrerei keinen gefährden darfst und gegenseitige Rücksicht das Maß aller Dinge ist.

So wird ja auch im Einsatz gefahren, weils ja de facto nix hilft, aufm Weg zum Einsatz das Fahrzeug in einen Unfall zu verwickeln und dann stehen bleiben zu müssen.



Und genau dafür gibt es den §35 Abs. 8 StVO. Damit Du den 1er nicht mehr zwingend brauchst...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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