News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 373635 | ||
Datum | 30.11.2006 20:29 MSG-Nr: [ 373635 ] | 12994 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Joerchel Das versteht sich in meinen Augen von selbst, weil der §1 (1) ja nur sagt, dass du mit deiner Fahrerei keinen gefährden darfst und gegenseitige Rücksicht das Maß aller Dinge ist. Und genau dafür gibt es den §35 Abs. 8 StVO. Damit Du den 1er nicht mehr zwingend brauchst... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|