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Tragkraftspritze
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Technische Richtlinie
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
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Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
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Gerätewagen Tragkraftspritze, spezifiziert in TR 12 RLP, Kastenwagen mit TSA Beladung inkl. vierteiliger Steckleiter, Besatzung 0/1/1=2
Tragkraftspritzenfahrzeug
Mittleres Löschfahrzeug, spezifiziert in TR E-2 RLP, Entspricht StLF 10/6 nach DIN mit vergrößertem Wasservolumen von 1000l
Innenminister
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGW-Wunderwuzzi181 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen373592
Datum30.11.2006 16:18      MSG-Nr: [ 373592 ]134016 x gelesen
Infos:
  • 27.12.16 CP: Feuerwehrfahrzeuge Tendenzen und Zukunft
  • 27.12.16 CP: Hinweise zur Planung von Logistikfahrzeugen
  • 27.12.16 GW-Lösch
  • 30.11.06 Link zum Fahrzeug

  • Hi,
    Geschrieben von Michael WeyrichDies ist doch m.W. bei allen Fahrzeugen so. Finde ich immer noch besser, als ein Fahrzeug als "TSF-W" zu bezeichnen, das keine TS hat, dafür aber auf einem 11t Allrad-Fahrgestell daherkommt. Das ist nämlich kein TSF-W mehr.

    oder man nutzt die angeblich funktionierende Lenkung, um solche Fahrzeuge schlichtweg zu unterbinden, anstatt mal eben schnell die passend Tr dafür zu zimmern und alles wird gut, weils das Wunderauto ja jetzt auch auf dem Papier gibt? Wo andere Länder immerhin noch _Ausnahme_genemigungern (wenn auch z.T. Pauschal) erteilen, gießt es RLP einfach in eine ofizielle TR und feieret es als neues Fahrzeugkonzept und erklärt nebenbei die benachbarten Fahrzeugklassen für überflüssig?!?

    Geschrieben von Michael WeyrichSo lange aber die Normbeladung drauf ist, ist an Zusatzbeladung innerhalb der Gewichtsgrenzen alles zulässig. Dies ist doch m.W. bei allen Fahrzeugen so.

    Das bedeutet nur gerade in RLP doch nichts anderes als
    a) Man verstößt gegen eigentlich verbindliche Vorgaben der Fahrzeugtypenzuordnung zu den Risikoklassen, indem man ein zu kleines MLF statt dem HLF10/10 kauft.
    b) kauf tman unnötigerweise einen RettSatz, während man die restliche Zeit angeblich Dauerpleite ist
    oder c) Stuft man sich vorsätzlich in die Falsche Risikoklasse, kauft aber um sein Gewissen zu beruhigen und den tatsächlichen Gefahren zu begegnen einen Alibi-RettSatz.

    An der gepriesenen Lenkung per TR-Freibrief scheinen die Räder ein wenig zu untersteuern...


    Geschrieben von Michael WeyrichEin MLF bleibt aber auch noch ein MLF, wenn es einen Rettungssatz hat, oder?

    Vor allem bleibt es genauso schlagkräftig wie die Variante ohne feste Pumpe, die dafür auch mal Abseits der Straße einsetzbar ist und seit >10 Jahren existiert.


    Geschrieben von Michael WeyrichIm Bezug auf das TLF16/24-Tr waren sich doch wohl (ausnahmsweise) alle Länder einig, dass es nicht mehr benötigt wird.

    Womit sie so objekiv richtig lagen, dass die Norm nun doch nicht zurückgezogen wurde...

    Geschrieben von Michael Weyrichist man doch außer in Niedersachsen in allen Ländern dazu übergegangen, im Prinzip auf allen Fahrzeugen Wasser mitzuführen (daher kommt doch schonmal das TSF-W, LF8/6 bzw. 10/6 oder auch die größeren Tanks in den LF16/12)

    Zum einen hat inzwischen auch niedersachsen den Vorteil von wasserführenden Fahrzeugen erkannt, zum anderen sind diese aber nichts weiter als Einweg-Zubringer, weil danach in die Einsatzstelle gebunden. Oder man pendelt mit uneffektiven Tankgrößen, hat weder die Wenidgkeit noch Geländeeigenschaften eines echten TLF, alamiert dafür eine ganze Staffel, obwohl eigneltich Fahrer reicht und vor allem zieht man damit die gesamten Brandbekämpfer eines größeren Gebiets ab...Geschrieben von Michael WeyrichMan hat aber auch vielerorts festgestellt, dass es nicht unbedingt Sinn macht, krampfhaft für viel Geld eine Gruppenkabine zu bestellen, wenn meist nur maximal eine Staffel im ersten Abmarsch ausrückt.


    Genauso wie man festgestellt hat, dass die Serien-DoKas eigneltich doch zu klein sind und deswegen ohnehin an der Kabine schraubt, besonders wenn für den Rest Feuerwehrdeutshclands auf dem gleichen Fahrgesell 10/6-Straße gefertigt werden und damit die Kabinen eigneltich schon fertig konstruiert sind.

    Geschrieben von Michael WeyrichUnd richtig, mir fehlen beim RLP-Gesamtkonzept auch etwas die kleineren geländegängigen Fahrzeuge. Dann wären wir nämlich schon wieder beim 9t-MLF, wenn's in der Größenordnung sein soll.

    Ebend. Und was hat man dann unter'm Strich? Ein komplettes, paralleles Fahrzeugsystem um ein, zwei Tonnen im Gewicht verschoben. GW-TS = TSF (-0,7t), KLF= TSF-W(-1,5t), MLF = 10/6 Str.(-0,5t), MLF-gl = 10/6 Allr/S(-1,5t), HLF10/10 = LF20/16(-2t).
    Was sol ldas ganze? Versucht da wer im IM sich sein bundesweites Denkmal zu bauen? Sinn machen solch geringe Abstufungen jedenfalls nicht wirklich, dann lieber derzeitige Typen a) konsequent dem Bedarf entsprechend kaufen und b) ggf. überarbeiten, wenn es denn wirklich erforderlich ist. Zwei konkurrierende Typensystem braucht jedenfalls niemand.

    ciao,
    Thorben


    ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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