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Straßenverkehrsordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht...........30 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen373567
Datum30.11.2006 13:07      MSG-Nr: [ 373567 ]13112 x gelesen

Geschrieben von Marcus LinkVon der gesamten StVO ist man keinesfalls befreit!

Wer nen Maschinistenlehrgang hat weiß: §1 der StVO ist immer zu beachten.


Es mag ja sein, dass sowas in Lehrgängen propagiert wird. Aber aus rechtlicher Sicht ist das nicht korrekt. Die Funktion des §1 wird durch den §35(8) übernommen.

btw: Auf meinem Ma-Lehrgang wurde das nicht erzählt - glücklicherweise.

Du kannst sicher die Quelle dafür nennen, dass der §1 explizit von den Sonderrechten ausgenommen ist?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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