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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 373567 | ||
Datum | 30.11.2006 13:07 MSG-Nr: [ 373567 ] | 13112 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Link Von der gesamten StVO ist man keinesfalls befreit! Es mag ja sein, dass sowas in Lehrgängen propagiert wird. Aber aus rechtlicher Sicht ist das nicht korrekt. Die Funktion des §1 wird durch den §35(8) übernommen. btw: Auf meinem Ma-Lehrgang wurde das nicht erzählt - glücklicherweise. Du kannst sicher die Quelle dafür nennen, dass der §1 explizit von den Sonderrechten ausgenommen ist? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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