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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 373547 | ||
Datum | 30.11.2006 12:27 MSG-Nr: [ 373547 ] | 13154 x gelesen | ||
Geschrieben von Marcus Link
Naja, die Petition ist mir zu pauschal. Gerade Polizei und Rettungsdienst haben sehr wohl die Möglichkeit, sich bei Dienstbeginn und ggfs. während des Dienstes über den Zustand des Fahrzeuges zu kümmern. Das Problem tritt wohl eher bei FFen auf. Selbst auf HA-Feuerwachen wird doch üblicherweise bei Dienstbeginn das Fahrzeug "auseinandergenommen". Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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