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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Fahrer hätte nicht auf sein eingeschaltetes Horn vertrauen dürfen | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 373311 | ||
Datum | 29.11.2006 10:53 MSG-Nr: [ 373311 ] | 7864 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Düsing kann ich nicht erwarten, dass Unwissende darauf rücksicht nehmen. Vgl. § 35 Abs. 8 -> Der Sonderrechtsfahrer muß Sorgfalt walten lassen. Bei einer mehrspurigen Straße müssen alle Fahrbahnen beachtet werden und nicht nur die die Fahrzeuge auf einer Fahrspur. Geschrieben von Christian Düsing Wie langsam muss man hier fahren? notfalls deutlich langsamer als die gesetzlich dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit. Geschrieben von Christian Düsing Hier sollte man den Unterschied Feuerwehr / Rettungsdienst betrachten. Warum ? Weil FW überwiegend EA ? Die Nutzung von Sonder- und Wegerechten ist in § 35/38 StVO eindeutig geregelt. Da gibt es keinen EA-Bonus. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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