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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Fahrer hätte nicht auf sein eingeschaltetes Horn vertrauen dürfen | 21 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Aholming / BY | 373202 | ||
Datum | 28.11.2006 15:34 MSG-Nr: [ 373202 ] | 7656 x gelesen | ||
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Geschrieben von Patrick Weegen Aber irgendwann muss man zum Entschlus kommen los zu fahren. Richtig, und zwar dann, wenn man sich überzeugt hat, dass die anderen Verkehrsteilnehmer einen registriert haben und anhalten. Wenn ich mich daran halte ist dies hier Geschrieben von Patrick Weegen Und genau dann würde ich richtig Gas geben. Denn das verkürtzt dann die Zeit, die ich als "Hindernis" für den Querverkehr auf der Kreuzung verbringe. nicht mehr nötig. Geschrieben von Patrick Weegen Es sollte niemand für einen Fehler bestraft werden, den er gar nicht gemacht hat. Richtig, wenn man aber an der Ampel rot hat und es kommt zu einem Unfall, hat man einen Fehler gemacht (s. §35 Abs. 8 STVO). Geschrieben von Patrick Weegen In einem solchen fall würde ich persönlich einfach die Ehrenamtlichen Helfer (egal ob Fw, DRK, THW, ...) die sich in den Dienst der Allgemeinheit stellen viel Stärker in Schutz nehmen. Viele Urteile zu dieser Thematik zeigen, dass es durchaus häufig einen Ehrenamtsbonus gibt. Mir widerstrebt allerdings eine Art Freibrief nach dem Motto "Mir kann eh keiner was, weil ich ehrenamtlich rase" Gruß Peter | ||||
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