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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz | 373170 | ||
Datum | 28.11.2006 11:31 MSG-Nr: [ 373170 ] | 11687 x gelesen | ||
Hallo zusammen! Hatte ja den RA des LFV mit der Satzung kontaktiert. Heuet habe ich folgendes Ergebniss von Ihm bekommen: 1.Zwangsmitgliedschaft geht nun absolut nicht ( wie bereits von euch geschrieben ) 2. Ein Mitglied hat das recht jederzeit auszutreten ( ebenfalls von euch geschrieben ) 3. Es muss ein Aufnahmeantrag zur kameradschaftlichen Vereinigung erfolgen 4. Haftet bei einem nicht e.V. auch die Mitglieder mit Ihrem Privatvermögen 5. Ist das Satzung laut dem RA eine Katastrophe :-))) Vielen Dank für eure Mithilfe! Meine Meinug bla bla bla... Wer nichts weiss, zweifelt an nichts. | ||||
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