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1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Landesfeuerwehrverband
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorJoha8nne8s P8., Büchelberg / Rheinland Pfalz373170
Datum28.11.2006 11:31      MSG-Nr: [ 373170 ]11687 x gelesen

Hallo zusammen!
Hatte ja den RA des LFV mit der Satzung kontaktiert. Heuet habe ich folgendes Ergebniss von Ihm bekommen:

1.Zwangsmitgliedschaft geht nun absolut nicht ( wie bereits von euch geschrieben )
2. Ein Mitglied hat das recht jederzeit auszutreten ( ebenfalls von euch geschrieben )
3. Es muss ein Aufnahmeantrag zur kameradschaftlichen Vereinigung erfolgen
4. Haftet bei einem nicht e.V. auch die Mitglieder mit Ihrem Privatvermögen
5. Ist das Satzung laut dem RA eine Katastrophe :-)))


Vielen Dank für eure Mithilfe!


Meine Meinug bla bla bla...

Wer nichts weiss, zweifelt an nichts.

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