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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Fahrer hätte nicht auf sein eingeschaltetes Horn vertrauen dürfen | 21 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8J., Schierling / Bayern | 373164 | ||
Datum | 28.11.2006 11:13 MSG-Nr: [ 373164 ] | 7675 x gelesen | ||
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Ich hab selber schon ein Einsatzfahrzeug geschrottet. Ein MZF damals. War aber auf der Vorfahrtsstrasse unterwegs und der Typ ist mir 15 Meter vor der Schnauze rausgefahren. Hab rumgerissen um ihn nicht an der Türe sondern am C-Holm zu treffen. Kein Personenschaden aber ca. TEUR 35 Sachschaden. Kam auch zur Verhandlung damals, weil der Anwalt der Gegenpartei auf die Aussage des ''jederzeitigen Anhalten könnens'' plädiert hat. Ich hatte nachweislich 51 km/h drauf bei freier Sicht und B/H. Das Verfahren wurde eingestellt, aber der negative Touch bleibt einfach. Der Richter hat damals auch gemeint, dass man sich die Vorfahrt nicht erzwingen kann. Mein Statement dazu war dann, dass ich ja nicht mal zu der Entscheidung zur Erzwingung Zeit hatte. 15 Meter bei 50 km/h, da ist sogar der Bremsweg länger. Wie gesagt, Freispruch zwar und das mit 0% Schuld. Aber komisch ist das schon, dass da so viele Parteien auf den Zug ''wir verklagen jetzt pauschal mal den MA, vielleicht wereden uns ein paar % der Schuld erlassen''. Sascha Die gemachten Aussagen spiegeln nur meine eigene Meinung wider und nicht die der FF Schierling oder anderer Hilfsorganisationen | ||||
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