News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Der Fahrer hätte nicht auf sein eingeschaltetes Horn vertrauen dürfen | 21 Beiträge | ||
Autor | Patr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg | 373014 | ||
Datum | 27.11.2006 12:39 MSG-Nr: [ 373014 ] | 7678 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo! Also ehrlichgesagt, halte ich es schon für eine Sauerei, ein Ermittlungsverfahren nur gegen eine Geldbuße einzustellen, wenn der Unfallgegner auf Grund seinre Körperlichen verfassung (Schwerhörig, unter Alkoholeinfluss [lt. dem Beitrag in den News]) eigentlich gar nicht am Straßenverkehr hätte teilnehmen dürfen. Wenn dann noch ein solches Verhalten wie das Überholen der bereits wartenden PKWs dazu kommt, finde ich, dass hier (wenn überhaupt) nur eine geringe Schuld seitens des FA besteht. Dass Ermittlungen eingeleitet wurden, ist verständlich, aber die Bedingungen, unter denen Sie eingestellt wurden finde ich nicht OK. Gruß Patrick Das war meine Meinung | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|