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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | TSF-W oder KTLF? | 55 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 372945 | ||
| Datum | 26.11.2006 23:05 MSG-Nr: [ 372945 ] | 24122 x gelesen | ||
Hallo, genau das meinte ich ja schon öfter. In RLP ist sowas ein MLF, also eindeutig geregelt, das mit dem eindeutigen Funkrufnamen soll wohl im nächsten Jahr auch geregelt werden. In anderen Bundesländern läuft solch ein Fahrzeug aber einfach unter falschem Namen, hier als TSF-W, was es definitiv nicht ist. Aber immer schön auf RLP rumhacken wegen seinen Landesrichtlinien. Hier hat es jedenfalls nie solche Fahrzeuge gegeben, bevor es eine eindeutige Richtlinie dafür gegeben hat... Gruß, Michael | ||||
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