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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | EMV im Feuerwehrfahrzeug | 9 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 372735 | ||
Datum | 25.11.2006 14:12 MSG-Nr: [ 372735 ] | 5596 x gelesen | ||
Geschrieben von Tilo Ulbrich Mir war so, als ob ich mal eine Verfügung aus dem Feuerwehbereich gelesen habe, in der die Nutzung von Funkgeräten, die keine Außenantenne haben, allgemein untersagt wurde. Ich weiss aber nicht ob diese vielleicht schon wieder außer Kraft ist - das meinte ich mit "historisch". Kochte hoch im Zuge der sog. "e1-RL" mit Wirkung ab 1.10.2002, wurde für die Verwendung von alten FuG (ohne Kennzeichnung bzw. Prüfung) nach neueren Kommentaren der PTD MÜnster wieder abgeschwächt, vgl. z.B. http://www.kfv-msp.de/fachinfos_we/2006/05/23-lfv_e1kennzeichnung.php. Davon unbenommen ist jedoch der Betrieb von Funkanlagen in Fahrzeugen, da das meistens über die Hersteller geregelt ist. Auch da werden i.d.R. ebenfalls seit den 1.10.2002 höhere Anforderungen von diesen gestellt. Wir bauen daher seitdem in die FAhrzeuge mit Sprechnotwendigkeit im 2m-Band eine aktive Ladehalterung (mit Antennenanschluß) oder ein FuG 9 ein. Vgl. auch Einsatzfahrzeuge - Technik, www.einsatzpraxis.org. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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