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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
Themaund (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein...18 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg372646
Datum24.11.2006 18:42      MSG-Nr: [ 372646 ]8057 x gelesen
Infos:
  • 24.11.06 Aurich: Bei Einsatz Kollegin angefahren

  • Geschrieben von Albrecht KaiserHier werden wohl Äpfel mit Birnen verglichen. Im Privat-PKW bin ich als " Feuerwehr " nicht erkentlich und kann somit auch den anderen Vehrkersteilnehmern schlecht kundtun, dass ich Sonderrechte in Anspruch nehme.

    Muß ich ja auch nicht.
    Sonst wären der 35er und der 38er keine getrennten Paragraphen.


    Geschrieben von Albrecht KaiserMit dem Feuerwehrauto sieht es da schon viel besser aus, vor allem kann man hier auch das Wegerecht nach § 38 inanspruch nehmen.

    Nur sind SoRe und WeRe eben zwei unterschiedliche Dinge.


    Geschrieben von Albrecht KaiserDie Sonderrechte erlauben, dass von den Vorschriften der STVO abgewichen werden darf bzw. dass einzelne Vorschriften nicht beachtet werden müssen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

    Richtig.

    Geschrieben von Albrecht KaiserDer Feuewehrangehörige / Einsatzfahrer erhält zunächst keine Rechte.

    Falsch. Er ist von den Vorschriften der StVO befreit, soweit das..... (Text bekannt)
    Das ist sein Recht. Er kann bestimmte Vorschriften außer Acht lassen.


    Geschrieben von Albrecht KaiserErst, wenn die anderen Verkehrsteilnehmer auf ihr Recht verzichtet haben, darf der Einsatzfahrer sein Sonderrecht in Anspruch nehmen.

    Auch falsch. Die Recht habe ich und sie wirken nur zwischen mir als Fahrer und dem Gesetz bzw. der Rechtsvorschrift. Nicht zwischen mir und anderen Verkehrsteilnehmern.
    Du schmeißt hier wieder SoRe und WeRe durcheinander. Und auch bei WeRe verzichtet der andere Verkehrsteilnehmer auf keinerlei Rechte, sondern er folgt vielmehr der Aufforderung aus dem 38er, sofort freie Bahn zu schaffen. Seine Rechte hat er weiterhin in vollem Unfang. Er muß mir nur Platz machen, was ihn regelmäßig daran hindert seine Rechte in Anspruch zu nehmen.

    Geschrieben von Albrecht KaiserDie Einschränkung der Sonderrechte ergibt sich nich nur aus der Vorschrift selbst, sondern stößt sehr oft auf natürliche Grenzen. Durch Sonderrechte wird weder die Sicht besser, noch werden Anhaltewege kürzer. Es werden auch keine Straßen breiter noch Kurveradien größer.

    Richtig. Deshalb sagt Michael Bayer immer so schon "Von welchen Gesetzen befreien die SoRe nicht? Von den Gesetzen der Physik".


    Geschrieben von Albrecht KaiserIn der Verwaltungsvorschrift zum §35 heißt es: weden Sonderrechte in Anspruch genommen, ist dies durch Blaues Blinklicht zusammen mit dem Eisatzhorn anzuzeigen.

    Du verkürzt dieses Zitat dabei aber, was die Aussage verwässert. In der VwV zur StVO steht, daß wo möglich und Zulässig die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch Sondersignal anzuzeigen ist.
    Und auf dem Pkw ist es eben nicht möglich. Punkt.In andere Fällen ist es einsatztaktisch nicht möglich (Suizideinsatz, Polizei auf dem Weg zum Stillen Alarm der GMA einer Bank,...).
    Oder es ist nicht zulässig, da zwar die Voraussetzungen nach §35 StVO erfüllt sind, aber nicht die schärferen nach §38 StVO.




    Geschrieben von Albrecht KaiserWenn wir aus den Schlagzeilen kommen wollen, kann ich nur jedem Feuerwehrangehörigem Deutschlands empfehlen: Haltet euch an die Verkehrsregeln, erzwingt keine Sonderrechte, denn Sonderrechte befreien nur von den Pflichten, geben aber keine Vorrechte. Nur wer an der Einsatzstelle auch ankommt, kann helfen.


    Wenn wir uns dabei auf sowas wie Geschwindigkeit oder Ampel einigen können - ja.
    Aber wenn Du in unsere schöne Kreisstadt fährst und dort in der Hauptwache zwei Züge FF alarmiert werden, dann können die ohne Inanspruchnahme von SoRe oft nur schwer ihre Privatfahrzeuge im Bereich um das Feuerwehrhaus abstellen...
    Auch dafür nehmen sie dann SoRe in Anspruch und stehen eben auch mal da wo ein normaler Verkehrsteilnehmer nicht parken dürfte.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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