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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | und (fast) wieder / Fußgänger getötet - Fahrer wollte zum Feuerein... | 18 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 372638 | ||
Datum | 24.11.2006 18:23 MSG-Nr: [ 372638 ] | 7988 x gelesen | ||
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Geschrieben von Schindler Mike
Das ist so nicht richtig. Im RD fahre ich sehr oft mit Sonderrechten aber ohne Wegerecht (nur mit licht, ggf. aber auch ohne). Z.B. Nachts um 3 mit 80 über eine 60er Hauptstraße. Oder bei rot über eine Ampel, bei der rechts und links kein Querverker zu sehen ist. Und natürlich mache ich das mit Vorsatz. Und da ist kaum ein Unterschied zwischen Sonder- und Wegerechten: ich muss immer so Vorsichtig fahren das nichts passiert. Wegerechte (mit Lichtund Sound) nutze ich natürlich dann, wenn ich anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber ein Vorrecht anzeigen möchte. Gruß Ingo | ||||
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