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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAlarmierung bei Einsätzen in der Umgebung8 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg372343
Datum23.11.2006 00:10      MSG-Nr: [ 372343 ]5202 x gelesen

Geschrieben von Benjamin HeidmannAlarmierung bei Einsätzen in der Umgebung

Definiere "In der Umgebung"

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, zu einem Einsatz alarmiert zu werden.
1. Ihr seid die örtlich zuständige Wehr
2. Die örtlich zuständige Wehr fordert Euch zur überörtlichen Hilfe an (entweder akut im Rahmen einer Nachforderung oder bereits im Rahmen eines entsprechenden Alarmplanes stichwort- oder objektbezogen lange vorher so festgelegt)

Die Dritte Möglichkeit ist eine Verwechselung, sprich man denk, Ihr seid örtlich zuständig, was aber z.B. auf eine ungenaue Ortsbeschreibung des Notrufers zurückzuführen ist. Vor Ort stellt sich aber heraus, daß die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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