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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Alarmierung bei Einsätzen in der Umgebung | 8 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 372343 | ||
| Datum | 23.11.2006 00:10 MSG-Nr: [ 372343 ] | 5202 x gelesen | ||
Geschrieben von Benjamin Heidmann Alarmierung bei Einsätzen in der Umgebung Definiere "In der Umgebung" Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, zu einem Einsatz alarmiert zu werden. 1. Ihr seid die örtlich zuständige Wehr 2. Die örtlich zuständige Wehr fordert Euch zur überörtlichen Hilfe an (entweder akut im Rahmen einer Nachforderung oder bereits im Rahmen eines entsprechenden Alarmplanes stichwort- oder objektbezogen lange vorher so festgelegt) Die Dritte Möglichkeit ist eine Verwechselung, sprich man denk, Ihr seid örtlich zuständig, was aber z.B. auf eine ungenaue Ortsbeschreibung des Notrufers zurückzuführen ist. Vor Ort stellt sich aber heraus, daß die örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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