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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Alleinstellungsmerkmal/Vergaberecht (war: Erfahrungen mit Aufbauten) | 11 Beiträge | ||
| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 372248 | ||
| Datum | 22.11.2006 16:25 MSG-Nr: [ 372248 ] | 4750 x gelesen | ||
Geschrieben von Tobias Josef Riesch Es wäre also eine Ausschreibung wasserdicht, wenn ich fordere, daß die Mannschaftskabine nicht im Aufbau ist (z. B. Lentner) integrierte Aufbauten fertigen schon lange m.W. fast alle Geschrieben von Tobias Josef Riesch und trotzdem das Serienfahrerhaus alleine gekippt werden kann. (Wisse was ich meine?) ja, nur nicht wisse was eh solle... Geschrieben von Tobias Josef Riesch Wenn ich also unter Voraussetzung der Nachteile der beiden Varianten Mannschaftskabine im Aufbau (Übertragung des Fahrgeräusches, schlechter Blickkontakt,...) und der an die Serienkabine angebauten Mannschaftskabine (schlecht zu kippen,... vgl. im Buch von UC) diese Variante wünsche, ist eine Ausschreibung, obwohl sie nur ein Hersteller erfüllen kann, rechtmäßig. 1. grundsätzlich m.E. so begründbar, alle könnten das ja nachbauen, die Fertigung ist da ja "offiziell" Handarbeit im Kabinenbau 2. grundsätzlich so m.E. nur beschränkt sinnvoll, weil - trotzdem eine Verbindung von MR und FR notwendig ist, (Dichtungsproblematik) - die Federung des MR m.E. dabei NICHT über den FR, sondern - wenn überhaupt - über eigene Lagerungsfedern geregelt werden muss - die Zugänglichkeit zu den Aggregaten drunter immer noch ein Problem ist... Wo ist also der Gewinn? - die ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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