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Hessische Landesfeuerwehrschule
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAusgehuniform noch zeitgemäß? war:Fw-Abt. quittiert Dienst100 Beiträge
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Saar372142
Datum22.11.2006 10:37      MSG-Nr: [ 372142 ]58472 x gelesen

wobei das alles eine Frage der Auslegung ist

Geschrieben auf der Homepage der Saarländischen LFWS Dienstkleidungspflicht besteht bei allen Lehrveranstaltungen auf dem Übungsgelände sowie im technischen Lehrsaal. Bei den praktischen Ausbildungen (z.B. Einsatzübungen, praktischen Unterweisungen) ist die persönliche Schutzkleidung gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung der Feuerwehr (VV Feuerwehr-Dienstkleidung) zu tragen.t

und Dienstkleidung ist IMHO ein sehr weit auslegbarer Begriff

Geschrieben von Marc DickeyWobei es auch an der HLFS auch mal Zeiten gegeben haben soll an denen man sich nur mit Kopfbedeckung unter freien Himmel begeben durfte...

ausser bei Flugbetrieb...

was passiert eigentlich wenn eine Feuerwehr sich keine Uniformen (wobei wenn alle Hupf 2/3 tragen es ja uniform ist ) leisten kann oder will

Dürfen die dann nicht mehr zu Lehrgängen?
Oder gibt es dann die selbe Ausnahmen wie für WF und BF ler?

Und was mache ich bei längeren Lehrgängen, vor allem im Sommer?
Hemden habe ich nur eins, Tshirts habe ich für jeden Wochentag eins...

Geschrieben von Marc Dickey
1. Womöglich gibt das die Hausordnung der Schule wieder, an die sich die Teilnehmer zu halten haben.


Wobei es das leichteste Sein dürfte die zu Ändern...


Mit kameradschaftlichem Gruß

Florian

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