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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen | 372083 | ||
Datum | 21.11.2006 22:33 MSG-Nr: [ 372083 ] | 11509 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Volker Leiste Artikel 9 diese Argumentation ist IMHO recht an den Haaren herbeigezogen - dieser Artikel räumt doch lediglich das Recht ein, Vereine und Gesellschaften zu bilden. Ein Verein, der nicht eingetragen ist, ist an sich überhaupt nichts rechtsfähig. Es ist nicht erforderlich, eine Norm zu suchen, die solch eine "automatische Mitgliedschaft" untersagt, da es keine gibt, die sie ermöglicht. Wer anderer Meinung ist, sei herzlich eingeladen, eine entsprechende Vorschrift beizubringen. Natürlich kann man sich trotzdem verpflichten, solch einem nicht eingetragenen Verein beizutreten - ich würde mir das aber sehr gut überlegen, aus verschiedensten Gründen. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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