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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach a.M. / Hessen372083
Datum21.11.2006 22:33      MSG-Nr: [ 372083 ]11509 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Volker LeisteArtikel 9
[Vereinigungs-, Koalitionsfreiheit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.


(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs.2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.



...DAS RECHT.... also nicht die Pflicht einen Verein o.ä. zu gründen und zwangsweise beizutreten...


diese Argumentation ist IMHO recht an den Haaren herbeigezogen - dieser Artikel räumt doch lediglich das Recht ein, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Ein Verein, der nicht eingetragen ist, ist an sich überhaupt nichts rechtsfähig. Es ist nicht erforderlich, eine Norm zu suchen, die solch eine "automatische Mitgliedschaft" untersagt, da es keine gibt, die sie ermöglicht. Wer anderer Meinung ist, sei herzlich eingeladen, eine entsprechende Vorschrift beizubringen.
Natürlich kann man sich trotzdem verpflichten, solch einem nicht eingetragenen Verein beizutreten - ich würde mir das aber sehr gut überlegen, aus verschiedensten Gründen.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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