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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Kameradschaftliche Vereinigung | 36 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 372062 | |||
Datum | 21.11.2006 20:04 MSG-Nr: [ 372062 ] | 11593 x gelesen | |||
und für was habe ich dann eine beschlossene Satzung??? Wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht und du sie durch deinen Beitritt auch anerkennst, dann ist sie für dich auch binded. Angeblich ist diese auch von einem Rechtsanwalt geprüft worden... Sicher? Wenn es dementsprechende Änderungen in der Satzung gibt und eine Vereinsarbeit nach dieser Satzung von statten geht, habe ich kein Problem mit einer Mitgliedschaft Kannst du mir das Ding mal per Mail zukommen lassen? Eher nicht, schlieslich habe ich zuerst gegen einen Verein/ Vereinigung gestimmt ( aufgrund der Sachlage) und auch im Anschluss gegen diese Satzung. Und wie sieht es bezüglich der allgemeinen Mitwirkung bei Vereinstätigkeiten deinerseits aus? MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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