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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKameradschaftliche Vereinigung36 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern372060
Datum21.11.2006 20:01      MSG-Nr: [ 372060 ]11596 x gelesen

Dann haben die Jungs das Problem, dass diese Satzung rechtswidrig ist. Es gibt da nämlich so etwas wie das Grundgesetz.... Versammlungsfreiheit wird es dort gennat.

Zwangsmitgliedschaften gibt es nur bei den Steuerzahlen - an den "Verein" muß man spenden ohne eine Chance des Austritts zu haben ;-)



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